Gründe für einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2025

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2025 kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Häufige Gründe für einen Widerspruch sind:

  1. Verfassungswidrigkeit der Regelungen
    Die Regelungen des Grundsteuergesetzes sowie bestimmte Abschnitte des Bewertungsgesetzes können als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn sie nicht den rechtlichen Anforderungen an eine faire und transparente Steuerberechnung entsprechen. Sollte der Bescheid auf Regelungen basieren, die als verfassungswidrig angesehen werden, kann dies ein wichtiger Grund für den Widerspruch sein. Eine detaillierte Begründung hierfür kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

  2. Unzureichende Bewertung des Grundstücks
    Die Bewertung von Grundstücken zur Berechnung der Grundsteuer erfolgt oft anhand von Bodenrichtwerten und standardisierten Verfahren, die nicht immer die individuellen Gegebenheiten eines Grundstücks widerspiegeln. Häufige Probleme bei der Bewertung sind:

    • Überbewertung durch nicht aktualisierte Bodenrichtwerte.
    • Fehlerhafte Anwendung von Bewertungsmaßstäben und Multiplikatoren.
    • Fehlen einer realitätsgerechten Betrachtung des tatsächlichen Marktwerts des Grundstücks.
  3. Mangelnde Transparenz und unvollständige Begründung
    Die Berechnung der Grundsteuerwerte folgt einem stark typisierten Verfahren, bei dem objektspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Dies führt oft zu einer fehlenden Möglichkeit, den tatsächlichen Verkehrswert durch ein privates Sachverständigengutachten zu überprüfen. Diese starke Typisierung der Bewertung führt dazu, dass wesentliche Unterschiede im Wert des Grundstücks nicht korrekt abgebildet werden und verstößt möglicherweise gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

  4. Fehlende Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen
    Die Bewertungen für Grundsteuerbescheide werden oft nicht ausreichend an aktuelle Marktentwicklungen angepasst. Das führt dazu, dass etwaige Modernisierungen, regionale Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung einfließen und somit zu einer fehlerhaften Grundsteuerfestsetzung führen können.

  5. Formale Mängel im Bescheid
    Ein weiterer möglicher Grund für einen Widerspruch sind formale Mängel im Bescheid. Oft fehlt eine klare und nachvollziehbare Erläuterung der angewandten gesetzlichen Grundlagen sowie der Bewertungsprozesse. Eine unzureichende Begründung oder das Fehlen relevanter Informationen erschwert es, die Berechnung zu verstehen und lässt die Rechtssicherheit des Bescheids in Frage stellen.

  • Über den Autor: Wolfgang Lippmann Mitglied der AfD, Kreisrat und Bundesrechnungsprüfer