Die Grundsteuer 2025 ist für viele Grundstückseigentümer ein Thema, das Fragen aufwirft und nicht selten auch zu Unzufriedenheit führt. Wenn Sie mit dem Bescheid über die Grundsteuer 2025 nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Artikel erklären wir, worauf es beim Widerspruch ankommt, welche Argumente Sie anführen können und wie Sie Ihr Anliegen erfolgreich vorbringen können.

  • Über den Autor: Wolfgang Lippmann Mitglied der AfD, Kreisrat und Bundesrechnungsprüfer

SOCIAL MEDIA LEISTE

Folgen & Vernetzen

Telegram X Facebook

CALL TO ACTION: MITMACHEN

Politik lebt vom Mitmachen

Bürgernähe statt Elitenzirkel. Wenn Sie Veränderung wollen – schreiben Sie mir.

Kontakt aufnehmen