Die gesetzliche Rentenversicherung stellt in vielen europäischen Ländern einen wichtigen Bestandteil der sozialen Absicherung im Alter dar. In Deutschland und Österreich gibt es ähnliche, aber auch signifikante Unterschiede in den Beiträgen und Leistungszielen der jeweiligen Rentensysteme. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung in beiden Ländern und vergleichen sie miteinander.


Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung

Deutschland:

In Deutschland liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2024 bei 18,6 % des Bruttolohns. Dieser Beitrag wird gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sodass beide jeweils 9,3 % des Bruttolohns einzahlen. Diese Beitragszahlung sichert die Altersvorsorge für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland und stellt einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Sozialsystems dar.


Österreich:

In Österreich liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2024 bei 22,8 % des Bruttolohns – also deutlich höher als in Deutschland. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, wobei jeder von ihnen 11,4 % des Bruttolohns beiträgt. Der österreichische Beitragssatz ist insgesamt höher, was auf eine andere Struktur des Rentensystems und verschiedene historische Entwicklungen zurückzuführen ist.


Leistungsziele und Rentenformeln

Deutschland:

In Deutschland orientiert sich die Höhe der gesetzlichen Rente an der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen. Es gibt jedoch keine festgelegte „Formel“ wie in Österreich, um eine bestimmte Bruttoersatzrate zu berechnen. Die Rentenhöhe wird durch die sogenannten Entgeltpunkte bestimmt, die auf den Beiträgen basieren, die während der Erwerbstätigkeit eingezahlt werden. Die Rentenversicherung in Deutschland setzt auf das Prinzip der Umlagefinanzierung, bei dem die aktuellen Rentenzahlungen durch die Beiträge der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert werden.

Österreich:

In Österreich lässt sich das Leistungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Formel 80/45/65 zusammenfassen:

  • 80 % Bruttoersatzrate bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 65 Jahren.

Das bedeutet, dass eine Person, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat und mit 65 Jahren in Rente geht, eine Rente in Höhe von 80 % ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten kann. Diese Formel stellt sicher, dass Menschen, die lange in das System eingezahlt haben, eine vergleichsweise hohe Altersvorsorge erhalten.


Rentenversicherung als Erwerbstätigenversicherung in Österreich

Ein bemerkenswerter Aspekt der österreichischen Rentenversicherung ist, dass sie häufig als Erwerbstätigenversicherung bezeichnet wird. Das bedeutet, dass das System stark auf die Erwerbstätigkeit ausgerichtet ist, und die Leistungen der Rentenversicherung basieren auf den tatsächlich geleisteten Beiträgen aus der Erwerbsarbeit. Österreich verfolgt einen eher aktivierenden Ansatz, bei dem die Absicherung im Alter hauptsächlich über die Arbeitsleistung der Individuen erfolgt.


Zusammenfassung der Unterschiede

Merkmal Deutschland Österreich
Beitragssatz (2024) 18,6 % des Bruttolohns 22,8 % des Bruttolohns
Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil Jeweils 9,3 % Jeweils 11,4 %
Leistungsziel Umlagefinanzierung, keine festgelegte Formel 80 % Bruttoersatzrate bei 45 Versicherungsjahren und 65 Jahren Renteneintritt
Typ der Rentenversicherung Umlageverfahren (nicht erwerbstätigenzentriert) Erwerbstätigenversicherung (stark arbeitnehmerorientiert)

Fazit

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland und Österreich unterscheidet sich in mehreren Bereichen, vor allem in Bezug auf den Beitragssatz und das Leistungsziel. Während Deutschland auf ein umlagefinanziertes System setzt, das vor allem die Beitragsjahre und die Höhe der Zahlungen berücksichtigt, hat Österreich mit seiner Formel 80/45/65 ein spezifisches Ziel für die Rentenhöhe, das auf einer langen Erwerbstätigkeit und einem frühen Renteneintritt basiert.

Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. In Deutschland sorgt das System der Umlagefinanzierung für eine solide Basisversorgung, während Österreich mit seinem höheren Beitragssatz und der erwerbstätigenzentrierten Rentenversicherung eine stabilere Altersvorsorge bei längeren Beitragszeiten bietet.

  • Über den Autor: Wolfgang Lippmann Mitglied der AfD, Kreisrat und Bundesrechnungsprüfer