Unterlassene Warnungen und Verantwortung

Der Verfassungsschutz war offensichtlich umfassend über die Aktivitäten von Jian G. informiert. Dennoch wurde Krah nicht gewarnt, obwohl er als Abgeordneter Anspruch auf Informationen über Risiken und mögliche Gefährdungen seiner politischen Tätigkeit hatte. Die bewusste Unterlassung dieser Informationen stellt eine klare Verletzung der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Abgeordneten dar. Es ist der Staat, der hier seine Verantwortung nicht erfüllt hat, und nicht der Abgeordnete, der von den Hintergründen keinerlei Kenntnis hatte.