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Weisungsgebundenheit des VerfassungsschutzesDer Verfassungsschutz unterliegt Weisungen des Bundesinnenministeriums. Dass diese Einstufung gerade am Ende von Frau Fesers Amtszeit erfolgt, legt nahe, dass hier nicht eine unabhängige Behörde, sondern die Exekutive einer bald abtretenden Ministerin agiert.