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Rechtliche Grundlagen:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 38 Abs. 1
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), § 4 Abs. 1
- Internationale Staatenpraxis: Wahlrecht ist regelmäßig an Staatsangehörigkeit gebunden
Bürgernähe statt Elitenzirkel. Wenn Sie Veränderung wollen – schreiben Sie mir.
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