4. Einbürgerung statt Entgrenzung – klare Regeln statt Beliebigkeit

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich einbürgern lassen – und erwirbt dann selbstverständlich alle staatsbürgerlichen Rechte, einschließlich des Wahlrechts. Es gibt keine „Diskriminierung“, sondern einen nachvollziehbaren Weg zur Staatsbürgerschaft. Christina Baum weist auf Missstände hin, wenn diese Regeln aufgeweicht oder ideologisch motiviert ausgelegt werden. Das ist ihr Recht – und ihre Pflicht als gewählte Abgeordnete.

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