Pressemitteilung zur Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle
Das Landgericht Berlin hat heute die Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle verhandelt. Im Ergebnis hat das Gericht signalisiert, dass es die vorliegende Klage aller Wahrscheinlichkeit nach abweisen wird. Die Urteilsverkündung findet am 26. September 2025 statt.
Bereits im Vorfeld hatte der AfD-Bundesvorstand betont, dass es sich bei diesem Verfahren im Kern um eine wirtschaftliche Auseinandersetzung handelt. Nach Ablehnung eines überteuerten Kaufangebots hatte der Geschäftsführer des Vermieters seit Monaten Druck aufgebaut und mit Medienkampagnen sowie juristischen Schritten versucht, den gescheiterten Immobiliendeal auf Kosten der AfD zu retten. Die fristlose Kündigung erfolgte ohne vorherige Abmahnung und ist nach Einschätzung zahlreicher Juristen nicht haltbar.
In der gestrigen Güteverhandlung hatte die AfD einen konstruktiven Einigungsvorschlag unterbreitet. Dieser wurde jedoch von der Gegenseite abgelehnt. Trotz dieser Blockadehaltung sieht die AfD dem Urteil gelassen entgegen.
„Wir bedauern sehr, dass der Vermieter weiterhin auf Eskalation setzt. Dennoch haben wir volles Vertrauen in die Rechtslage und sehen den kommenden Entwicklungen mit Zuversicht entgegen.“
„Der Umzug der Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr ist ohnehin fest eingeplant. Die neue Immobilie wird unsere parteiinterne Infrastruktur erheblich aufwerten und die Bedeutung der AfD als stärkste Oppositionspartei im politischen Zentrum Berlins zusätzlich unterstreichen.“
Die Alternative für Deutschland sieht damit einen weiteren Schritt auf ihrem erfolgreichen Weg in Richtung Regierungsverantwortung bestätigt.